Schulkonferenz

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In der Schulkonferenz sind Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler repräsentiert. Der Vorsitz der Schulkonferenz liegt bei der Schulleitung. Das Hamburgische Schulgesetz sieht vor, dass die Schüler- und Elternvertretungsgremien in der Schulkonferenz das Schulprogramm einer Schule gemeinsam mit den Lehrkräften entwickeln, beraten und beschließen.

 

Damit erhalten die Eltern bzw. die Elternvertretungsgremien die Möglichkeit, auch eigene Vorschläge zur Ausgestaltung des Bildungs- und Erziehungsauftragen einzubringen und umzusetzen.

Zu den Aufgaben der Schulkonferenz zählen u.a.:

  • Organisation des Schullebens und des Unterrichts: Schul- und Hausordnung, Stunden- und Pausenordnung, Raumverteilung
  • Schutz der Schüler: Maßnahmen der Schulwegsicherung und Schülerbeförderung und der Unfallverhütung in der Schule
  • Schulveranstaltungen: Schulpartnerschaften und Grundsätze für Schulfahrten, Besichtigung von Betrieben und Museen u.ä., Wandertage
  • Allgemeine Fragen der Pädagogik und der Unterrichtsgestaltung
  • Durchführung von Baumaßnahmen sowie die Einrichtung und Ausstattung der Schule
  • Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in Konfliktfällen und die Beratung von Eltern und Schülerinnen und Schülern