Hausaufgabenbetreuung

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Die Erledigung der Hausaufgaben ist ein wichtiges Thema für alle Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern. Im Rahmen des offenen Ganztags bietet das Matthias-Claudius-Gymnasium eine Hausaufgabenbetreuung an. In der Kernzeit nach Unterrichtsende bis 16 Uhr dürfen die Kinder selbst entscheiden, wann sie die Hausaufgaben anfertigen.

 

Manche Kinder brauchen nach dem Regelunterricht erst einmal Bewegung, andere möchten lieber alle Aufgaben sofort hinter sich bringen. Die Betreuerinnen und Betreuer werden die Kinder anhalten, ermutigen und erinnern, die Hausaufgaben in der 7. oder 8. Stunde zu erledigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen mindestens zwei bis drei Mal pro Woche die Hausaufgaben unter Aufsicht im Hausaufgabenraum erledigen.

Die Hausaufgabenbetreuung unterstützt Ihr Kind, indem sie für den entsprechenden Rahmen sorgt. Sie wird versuchen die Fragen Ihrer Kinder zu den Schulaufgaben soweit wie möglich zu beantworten. Die Betreuerinnen und Betreuer sind aber keine Fachlehrer und können keine Nachhilfe erteilen. Ferner kann nicht sichergestellt werden, dass Ihr Kind alle Schulaufgaben in der Hausaufgabenbetreuung schafft. Das Lernen von Vokabeln oder das Üben vor einer Klassenarbeit muss sicher an manchen Tagen zusätzlich zu Hause erledigt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen Schritt für Schritt lernen, selbst die Verantwortung für die Erledigung ihrer Hausaufgaben zu übernehmen. Dabei ist eine Unterstützung durch die Schule und das Elternhaus wichtig. Arbeitet Ihr Kind konzentriert und ordentlich an seinen Hausaufgaben, bekommt es einen Stempel in das Logbuch. Dieser Stempel dient den Eltern, Betreuer_innen und den Lehrer_innen zur Kontrolle, wie oft das Kind seine Hausaufgaben in der Betreuung erledigt hat.

 

Wir bieten im Rahmen des offenen Ganztages eine regelmäßige Hausaufgabenbetreuung an. Diese richtet sich vornehmlich an die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6, aber auch Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 und 8 sind willkommen. Für die Teilnahme sind eine Anmeldung zum offenen Ganztag und eine Selbstverpflichtung der Kinder erforderlich.