Nach den Herbstferien 2024 gilt am MCG eine neue Regelung für die Nutzung mobile Endgeräte außerhalb des Unterrichts. Dazu zählen Handys, Smartwatches und Tablets. Damit einher geht auch eine Regelung für das Tragen von Kopfhörern.
Das Mobiltelefon / Smartphone darf mit zur Schule gebracht werden, bleibt aber ab Betreten des Schulgeländes den ganzen Schultag (inklusive der Mittagspause) ausgeschaltet in der Schultasche und darf nur auf ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft oder des Schulbüros genutzt werden.
Für Smartwatches gelten übrigens die gleichen Regeln wie für Smartphones. Das Tragen von Kopfhörern ist auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt. Sie dürfen nur zu schulischem Zweck, nach ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft, genutzt werden.
Tablets und Laptops dürfen ab Klasse 8 in den Pausen in der Pausenhalle und in Freistunden ausschließlich in der Pausenhalle / vorgegebenen Klassenräumen zu schulischen Zwecken genutzt werden, ohne dass andere gestört werden. Die Lehrkräfte haben auch in diesem Zusammenhang Vorbildcharakter für die Schülerinnen und Schüler.
Die bisherige Reglung bei Klassenarbeiten und Klausuren bleibt übrigens unverändert: Während schriftlicher Erfolgskontrollen werden die ausgeschalteten Handys und Smartwatches auf dem Pult abgelegt. Auch für den Einsatz mobiler Endgeräten im Unterricht gibt es keine Veränderung: Hier entscheitet die Lehrkraft!
Mit der Neuregelung, welche die MCG-Schulkonferenz Anfang Oktober beschlossen hat, haben wir eine Entscheidung für "ein gutes soziales Miteinander" getroffen, so Schulleiter Carsten Griese.
Verstöße gegen die neue Regelung werden mit klaren Konsequenzen belegt. So muss ein eingesammeltes Handy beispielsweise im Schulbüro abgeholt werden. Je nach der Anzahl der Verstöße werden auch die Eltern eingebunden:
Konsequenzen bei Verstößen
1. Verstoß: Das Gerät wird eingesammelt und der Schülerin / dem Schüler am Ende des Unterrichtstages vom Büro wieder ausgehändigt.
2. Verstoß: Das Gerät wird eingesammelt und der Schülerin / dem Schüler um 15.45 Uhr (Mo-Do), freitags um 14.45 Uhr, vom Büro wieder ausgehändigt.
3. Verstoß: Das Gerät wird eingesammelt und den Eltern der Schülerin / des Schülers um 15.45 Uhr (Mo- Do), freitags um 14.45 Uhr, vom Büro wieder ausgehändigt.
4. Verstoß: Das Gerät wird eingesammelt und den Eltern im Gespräch mit der zuständigen Abteilungsleitung oder der Schulleitung und der Schülerin / dem Schüler wieder ausgehändigt.
5. Verstoß: Einberufung einer Disziplinarkonferenz nach § 49 des HmbSG. Eltern und Klassenleitungen werden über die Verstöße schriftlich informiert.
Die Neuregelung gilt direkt nach den Herbstferien und geht bis zur nächsten Schulkonferenz am 09. Dezember in die Pilotierung. Herausforderungen, die im Zusammenhang mit der Regelung auftreten, werden bis dahin genauer in den Blick genommen.
Also lasst das Handy auf dem Schulgelände doch einfach in der Schultasche und nutzt die gewonnene Zeit, um mit euren Mitschülerinnen und Mitschülern ins Gespräch zu kommen.